Während der gesamten Hausbaupahse werden immer wie Bauabnahmen gefordert. Die technische Ausführung zu Kontrollieren dafür ist der Bauleiter zuständig. Auf den Protokollen muss genau vermerkt werden was gemacht wurde. Manchmal werden einzelne Teile nur provisorisch befestigt,da man sie erst später fest macht. Das sollte ebenfalls vermerken. es gilt: Was man unterzeichnet gilt als abgenommen. Man akzeptiert das dann, so wie es ausgeführt wurde. Ist das Fenster an der falschen Stelle und ist das unterschrieben, muss man es so hinnehmen.
Hier gibt es wieder Feinheiten zwischen Generalunternehmern und einzeln beauftragten Gewerken. Ein Handwerker kann nur für fachliche Mängel oder Beschädigungen haftbar gemacht werden. Für ein 10 cm falsch eingesetztes Fenster (soweit es fachlich korrekt eingesetzt wurde) ist er nicht unbedingt haftbar. Wenn ein Fenster fehlt oder es nicht dicht ist, schon. Generell gilt: Für erbrachte Leistungen muss man zahlen, auch wenn andere Dinge in Verzug sind, oder Mängel aufweisen. Wenn Zahlungen aber nicht an einzelne konkrete Leistungen sondern vom Baufortschritt losgelöst sind (z.B. monatliche Raten), dann kann man die Zahlung eventuell einstellen bis zur Mängelbeseitigung. Geringfügige Mängel, welche die Funktion nicht beeinträchtigen müssen oft hingenommen werden. Ob Bauteillieferungen (z.B. Fenster und Türen) richtig sind sollte man, schon um eigenen Stress zu vermeiden, vorm Einbau kontrollieren.
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